Neu in Alkoven: Tageskarten zum Wels fischen
🐟 Neu in Alkoven: Tageskarten zum Wels fischen
Der FC Petrijünger hat eine spannende Neuigkeit für alle Welsangler: Ab 1. September 2026 gibt es in Alkoven erstmals Tageskarten zum gezielten Wels fischen.
Wer schon immer einmal einem kapitalen Waller in unseren Gewässern nachstellen wollte, bekommt damit die passende Gelegenheit dazu.
Nähere Informationen zu Ausgabe und Konditionen der Tageskarten erhaltet ihr direkt beim FC Petrijünger.
Bestimmungen zum Wels fischen
Da uns dazu schon viele Anfragen erreicht haben, hier die geltenden Bestimmungen im Überblick:
- Uhrzeit: Das Angeln ist von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet.
- Schonzeit & Mindestmaß: Es gelten die gesetzliche Schonzeit und Mindestmaße.
- Ausrüstung: Es darf nur mit wallertauglichem Gerät gefischt werden (geflochtene Hauptschnur ab 0,40 mm / mind. 30 kg Tragkraft).
- Spinnfischen ist verboten.
- Es darf mit maximal 2 Welsruten mit je einem Haken (Drilling erlaubt) gefischt werden.
- Das Auslegen der Montagen ist nur so erlaubt, dass andere Angler nicht behindert werden.
- Köder: Erlaubt sind tote Köderfische (mind. 20 cm), Tauwurmbündel, Leber und Kunstköder.
- Strengstens verboten: Die Verwendung lebender Köderfische ist strengstens verboten und wird strafrechtlich angezeigt.
- Das Auslegen der Köder mit dem Futterboot ist erlaubt.
- Waidgerechtigkeit & Tierschutz: Jeder gelandete Wels muss auf einer geeigneten, nassen Unterlage (Abhakmatte/Plane) abgelegt werden. Das Hältern von Welsen (z. B. im Setzkescher oder an der Leine) ist verboten. Der Fisch ist sofort nach dem Fang waidgerecht zu töten.
- Verhalten am Gewässer: Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Müll ist komplett wieder mitzunehmen. Offenes Feuer ist strengstens untersagt. Den Anweisungen der Kontrollorgane (Fischereiaufseher) ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Verstößen wird die Karte ersatzlos eingezogen.
- Entnahme: Maximal 1 Wels pro Tag/Karte. Nach dem Fang eines Welses ist das Angeln für diesen Kalendertag einzustellen.
- Ansonsten gelten die Bestimmungen des OÖ Fischereigesetzes.
Wir wünschen allen Welsanglern schon jetzt kapitale Fänge und Petri Heil!